Themen der Printausgabe
Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bietet gute Chancen, im Bereich Renaturierung voranzukommen. Fachleute von drei deutschen Politikberatungsgremien plädieren nachdrücklich dafür, diese Möglichkeiten auch zu nutzen, teilte das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) mit. Das Team, zu dem auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler UFZ gehören, hat dafür fünf Erfolgsfaktoren identifiziert, darunter qualitative und quantitative Renaturierungsziele. Neben dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) waren den Angaben zufolge auch der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen sowie der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beteiligt.
Einem planerischen Konzept, das für einen bestehenden See und seinen Uferbereich bestimmte Regelungen für einzelne Nutzergruppen vorsieht, fehlt es bereits an städtebaulichen Gründen. Unter anderem mit diesem Leitsatz hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Bebauungsplan „Am Baggersee“ der Gemeinde Kirchentellinsfurt und die dazu erlassenen örtlichen Bauvorschriften mit einem Urteil für unwirksam erklärt. Solche Nutzungsregelungen seien dem jeweiligen Fachrecht oder dem allgemeinen Ordnungsrecht vorbehalten.
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