Themen der Printausgabe
Bei der Herstellerverantwortung nach der neuen kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) sollte grundsätzlich die Gewässerschädlichkeit die Voraussetzung für die Zahllast sein. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor, die der Verband für den weiteren legislativen Prozess der Umsetzung in nationales Recht erarbeitet hat. Das Maß der Zahlung durch die Industrieunternehmen müsse sich an dem Ausmaß der Schädlichkeit eines Stoffes ausrichten. Die Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie wird nach Auffassung des BDEW für die deutschen Abwasserentsorger das zentrale Thema in den nächsten Jahren sein.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Schmutzwasser und Niederschlagswasser über die Grundstücksentwässerungsanlage ordnungsgemäß in die gemeindliche Entwässerungsanlage abzuleiten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss bestätigt. Auf eine mögliche Verursachung eines Fehlanschlusses durch andere komme es nicht an.
Weitere Inhalte:
• Kritische Infrastruktur: DVGW entwickelt einen Resilienzstandard für die Wasserversorgung
• NRW will Gewässer besser vor antibiotikaresistenten Bakterien schützen
• BUND Schleswig-Holstein kritisiert Ermäßigung für den Rohstoffabbau im Entwurf zum Wasserrecht
• Urteil: Kartellrechtliche Grundsätze für Gasnetze gelten auch für Wasserkonzessionen


























