Themen der Printausgabe
Mit dem Ziel, konsequenter Vorsorge zu treffen und den Hochwasserschutz zu verbessern, hat das Bundesumweltministerium (BMUV) den Entwurf für ein neues Hochwasserschutzgesetz vorgelegt. Das Hochwasserschutzgesetz III schaffe die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Menschen, Siedlungen und Infrastruktur langfristig besser vor Schäden durch Hochwasser und Starkregen geschützt sind, erklärte eine BMUV-Sprecherin gegenüber dem EUWID. Damit stärke und ergänze der Bund den bestehenden Rechtsrahmen.
Anknüpfungspunkt für einen Drittschutz gegen wasserrechtlicher Gestattungen ist die Verletzung des subjektiven Rechts eines Dritten. Eine solche Verletzung kann sich bei einer wasserrechtlichen Erlaubnis aus dem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankerten wasserrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme ergeben. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hervor, mit dem das Gericht die Klage gegen eine beschränkte wasserrechtlichen Erlaubnis zum Aufstauen, Ableiten und Wiedereinleiten von Grundwasser zur dauerhaften Aufstauminimierung im Zuge eines Bauvorhabens abgewiesen hat.
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