Themen der Printausgabe
Die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast trägt eine Verantwortung, wenn öffentliche Straßenoberflächenwasser Überflutungen verursachen. Der Träger der Straßenbaulast hat die Verpflichtung, bei Straßenbauarbeiten darauf zu achten, dass das Eigentum von Anliegern nicht rechtswidrig gestört wird, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 11 A 1933/24 vom 16.7.2025). Diese Pflicht erstrecke sich auch darauf, Unterlieger vor Schaden durch wild abfließendes Wasser zu bewahren, das von anderen Grundstücken auf die Straße läuft.
Die Stadtwerke Günzburg (SWG) beliefern die ersten Gebäude mit klimafreundlicher Energie, die aus dem gereinigten Abwasser ihrer Kläranlage gewonnen wird. Wie die Stadtwerke berichten, investieren sie seit Monaten in den Aufbau einer kommunalen Wärmeversorgung. Eine Energiezentrale wurde zuletzt im Bereich der Kläranlage errichtet und das Wärmeleitungsnetz weiter ausgebaut.
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