E-Paper 45/2025

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Themen der Printausgabe

Detaillierte Themenübersicht Ausgabe 45/2025

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind Nachbesserungen der Düngeverordnung (DüV) des Bundes erforderlich. Aus § 13a Abs. 1 DüV ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht in Urteilen getroffen, mit denen es die bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (AVDüV) auf die Klagen von bayerischen Landwirten hin für unwirksam erklärt hat. Die bayerische Verordnung beruhe nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage und verstoße deshalb gegen höherrangiges Recht.

Im oberbayerischen Altenstadt ist Mitte Oktober die Anlage des Verbundprojekts R-Rhenania zur Herstellung von Phosphatdünger aus Klärschlamm-Monoverbrennungsaschen in Betrieb gegangen. Damit wird das von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) entwickelte Verfahren bei der Emter GmbH erstmals großtechnisch umgesetzt, teilte die Behörde mit. Das Produkt R-Rhenania Phosphat erfülle bereits heute die Anforderungen der Klärschlammverordnung, die ab 2029 eine verpflichtende Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vorsieht.

Weitere Inhalte:

  • Start für deutsch-polnisches Projekt „OderZusammen“
  • Glauber: Fernwasserversorgung wird an Herausforderungen angepasst
  • Studie: Viele Industriezweige arbeiten mit nicht nachhaltigem Wasserverbrauch
  • Mikroben im Grundwasser reduzieren Methanemissionen erheblich
Ausgabe 45/2025 | 04.11.2025