Themen der Printausgabe
Der Rat der Europäischen Union hat Anfang November endgültig grünes Licht für die überarbeitete EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KARL) gegeben. Die überarbeitete Richtlinie dehnt den Anwendungsbereich auf kleinere Gemeinden aus, erfasst mehr Schadstoffe, einschließlich Mikroverunreinigungen, und trägt zur Energieneutralität bei, fasste der Rat die Änderungen zusammen. Die neuen Vorschriften seien eines der Hauptergebnisse des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Mit der förmlichen Verabschiedung ist der letzte Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren getan; die Richtlinie wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann bis zu 31 Monate Zeit, um die neuen Regeln in ihren nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen.
Für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ist es unerheblich, ob ein Grundstücksanschluss betriebsfertig hergestellt worden ist. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss getroffen (Aktenzeichen OVG 9 B 29/17). Aus dem Anschlussrecht folge aber regelmäßig ein Recht auf Herstellung des Grundstücksanschlusses.
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