Themen der Printausgabe
Hochwasserschutz und Überflutungsvorsorgedulden nach Auffassung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) keinen Aufschub. Die geplante Auflösung des Bundestages dürfe die Hochwasservorsorge nicht ausbremsen, der Referentenentwurf für das Hochwasserschutzgesetz III dürfe nicht auf Eis gelegt werden, und auf Investitionen in die Hochwasservorsorge dürfe auch in Zeiten knapper Kassen nicht verzichtet werden, so die DWA.
Die Beitragsschuld für einen Wasserversorgungs-Beitrag entsteht frühestens mit dem Inkrafttreten einer wirksamen kommunalen Gebührensatzung. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Anschlussmöglichkeit zeitlich vor dem Inkrafttreten der Wasserversorgungssatzung entstanden ist, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Dabei sei es unerheblich, ob vor dem Erlass der wirksamen Satzung überhaupt keine einschlägige Abgabensatzung existiert hat oder ob frühere Satzungen nichtig waren.
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