Themen der Printausgabe
Die Ausweisung roter Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung nach der Landesdüngeverordnung ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden. Die Regelungen zur Gebietskulisse Grundwasser in der im Oktober 2023 geänderten Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) sind dem Urteil des OVG zufolge unwirksam, soweit damit für die Gebietskulisse Grundwasser nitratbelastete Gebiete ausgewiesen werden (Aktenzeichen 10 KN 66/22 vom 28.1.2025). Zwar sei es grundsätzlich möglich, solche Gebiete, in denen Landwirte weniger düngen dürfen als anderswo, auszuweisen, teilte das Gericht mit. Die „roten Gebiete“ seien jedoch in Niedersachsen fehlerhaft ermittelt worden.
Das kommunale Abwassersystem stellt eine relevante Eintragsquelle für die Stoffgruppe Biozide im urbanen Gebiet und damit eine Herausforderung für den Gewässerschutz dar. Das konnte am Beispiel der Stadt Karlsruhe verdeutlicht werden, schreibt das Umweltbundesamt (UBA) im Endbericht zu seinem Projekt „Einträge von Bioziden in Gewässer über Mischwasserentlastungen und Regenwassereinleitungen und die Auswirkungen auf die Gewässerqualität am Beispiel der Stadt Karlsruhe“. Die Befunde des Monitorings verdeutlichen dem UBA zufolge die Relevanz einer Weiterentwicklung bestehender Regulierungen im Sinne des Gewässerschutzes.
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