Themen der Printausgabe
Aus der Regelung der Düngeverordnung (DüV) ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Der Paragraph 13a Abs. 1 DüV enthält hierzu selbst keine hinreichenden Vorgaben, heißt es in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), deren Begründungen jetzt in schriftlicher Form vorliegen (Aktenzeichen BVerwG 10 CN 1.25, 10 CN 2.25 und 10 CN 4.25 vom 24.10.2025), nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im vergangenen Oktober über deren Inhalt informiert hatte.
Mit Blick auf den Bericht des United Nations University Institute for Water, Environment and Health (UNU-INWEH), der vor einem „globalen Wasserbankrott“ warnt, fordern die Grünen im Bundestag klare Regeln für einen Vorrang der Trinkwasserversorgung besonders in Dürrezeiten. Wenn das Wasser knapp wird, geht die Versorgung der Menschen vor wirtschaftlichen Interessen oder vollen Pools, heißt es in einer Mitteilung, in der die Fraktion die nach ihrer Vorstellung notwendigen Maßnahmen beschreibt.
Weitere Inhalte:
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