Themen der Printausgabe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingereicht. Ein seit Oktober 2025 rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet die Bundesregierung zu einem wirksamen Aktionsprogramm zur Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Grundwasser. Anfragen an das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) zum Zeitplan für das Aktionsprogramm seien bislang unbeantwortet geblieben, heißt es in einer Mitteilung der DUH.
Für Wasserversorger ist die ordnungsgemäße Zustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden von zentraler Bedeutung. Das Landgericht (LG) Lübeck hatte darüber zu entscheiden, ob die Ablage eines Vollstreckungsbescheids auf einer Truhe im Hausflur als wirksame Zustellung gilt – mit erheblichen Folgen für die Einhaltung von Einspruchsfristen. In dem Verfahren ging es um Forderungen aus einem Wasserversorgungsvertrag mit einem Streitwert in Höhe von rund 113.747 Euro. Kernpunkt der Entscheidung war jedoch die Frage, ob ein Vollstreckungsbescheid wirksam zugestellt wurde.
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