EU-Kommission verklagt Spanien vor EuGH wegen Verstößen gegen europäisches Wasserrecht

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Wegen Verstößen gegen europäisches Wasserrecht geht die Europäische Kommission unter anderem gegen Spanien vor. Wie die Kommission mitteilte, hat sie beim EuGH Klage gegen Spanien erhoben, weil das Land die in der Hochwasserrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) vorgesehenen EU-Vorschriften für den Hochwasserschutz nicht umgesetzt habe. Demnach mussten die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikomanagementpläne erstellen und veröffentlichen und sie der Kommission bis zum 22. März 2016 mitteilen.

Spanien habe es versäumt, die Kommission über die Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln zu informieren, erklärte die Brüsseler Behörde. Deshalb habe sie durch Übermittlung eines Aufforderungsschreibens im März 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Konkret geht es um alle sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln (El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera, La Palma, Lanzarote und Teneriffa).

Da die Versäumnisse nicht behoben wurden, hat die Kommission im Juli 2018 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Spanien gerichtet. Die Lage in den sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln halte jedoch an, sodass nun die Klage folge. Die Kommission erklärte, sie schließe derzeit die Bewertung der ersten Hochwasserrisikomanagementpläne der Mitgliedstaaten ab und werde demnächst einen entsprechenden Bericht veröffentlichen.

Darüber hinaus verklagt die Kommission Spanien vor dem EuGH, da das Land nicht, wie in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vorgeschrieben, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Grundwasserkörper ergriffen hat, aus denen die Feuchtgebiete von Doñana gespeist werden. Zur Erhaltung dieser Feuchtgebiete müssten jedoch ausreichende Mengen von hochwertigem Wasser zur Verfügung stehen, da viele der in ihnen vorkommenden Lebensräume zumindest einen Teil des Jahres mit Wasser gefüllt oder getränkt seien. Dies sei auch eine rechtliche Verpflichtung aus der Wasserrahmenrichtlinie, wonach Grundwasserkörper einen „guten mengenmäßigen Zustand“ erreichen, d. h. über genügend Wasser verfügen müssen, um die von ihnen abhängigen Ökosysteme zu erhalten, erklärte die Kommission.

Das Gebiet von Doñana werde aus mehreren Oberflächenwasserkörpern (vor allem dem Ästuar des Guadalquivir) und einem großen Grundwasserleiter gespeist, hieß es weiter. Allerdings würden große Wassermengen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Bedürfnisse der die Region besuchenden Touristen abgezweigt, sodass der Grundwasserspiegel sinke. Dies habe dazu geführt, dass die wasserabhängigen Lebensräume in Natura-2000-Gebieten äußerst anfällig für die periodischen Trockenperioden des Gebiets seien und sich weiter verschlechterten. Die vorhandenen Maßnahmen, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Erhaltung der Lebensräume im Gebiet von Doñana gewährleisten sollen, seien unzureichend und würden schlecht umgesetzt, bemängelt die Kommission.

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