Hochwasserschutz: Schweizer Bundesrat genehmigt Kredit für 3. Rhonekorrektion

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Der Schweizer Bundesrat hat Mittel für den zweiten Abschnitt des Hochwasserschutzprojekts an der Rhone frei gegeben. Wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Bern mitteilte, hat die Regierung einen Gesamtkredit von 1,022 Mrd. Schweizer Franken (umgerechnet rund 908 Mio. Euro) genehmigt, der für die „zweite Etappe der Rhonekorrektion“ der Jahre 2020 bis 2039 bestimmt ist. Damit könnten die laufenden Arbeiten am Hochwasserschutzprojekt an der Rhone fortgesetzt werden.

Die 3. Rhonekorrektion (R3) ist mit einer Länge von 162 Kilometern das größte Hochwasserschutzprojekt der Schweiz, erklärte das BAFU. Sie soll für die rund 100.000 Menschen, die im Talboden größtenteils auf Walliser und daneben auch auf Waadtländer Kantonsgebiet leben, mehr Sicherheit bringen. Zudem soll das Bauwerk Sachwerte von 10 Milliarden Franken vor Hochwasser schützen.

Grund für die R3 sei, dass die bestehenden Schutzbauten an der Rhone teilweise schon sehr alt seien, teilte das BAFU weiter mit. Zudem hätten Hochwasserereignisse mit Überschwemmungen und großen Schäden in den vergangenen Jahrzehnten die Grenzen des bestehenden Systems aufgezeigt. Für die Realisierung der ersten Etappe der R3 mit besonders dringlichen Maßnahmen und die Planung der weiteren Maßnahmen hatte die Bundesversammlung 2009 einen Rahmenkredit von 169 Millionen Franken (rund 150 Mio. Euro) bewilligt. Nach dreimaliger Verlängerung laufe dieser Kredit 2019 aus.

Mit der zweiten Umsetzungsetappe von 2020 bis 2039 stelle der Bund sicher, dass genügend Mittel für das Projekt in der Bundeskasse reserviert sind. Die Bundessubventionen in Höhe von 1,022 Mrd. Franken gemäß Wasserbaugesetz würden rund 62 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Neben dem Bundesamt für Umwelt (Hochwasserschutz) beteilige sich auch das Bundesamt für Straßen mit zwei Prozent (Schutz von Nationalstraßen) an den Kosten für die 3. Rhonekorrektion. Den Rest der Kosten tragen die Kantone.

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