EU-Kommission verklagt Spanien wegen Versäumnissen bei der Abwasserentsorgung

Kommunalabwasserrichtlinie wird in 133 Gemeinden nicht eingehalten

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien wegen der Nichteinhaltung der Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie 91/271/EWG des Rates) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Gemäß der Richtlinie sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die notwendige Infrastruktur für die Sammlung und Behandlung ihrer kommunalen Abwässer zu schaffen, um bei der Einleitung in Gewässer unerwünschte Auswirkungen zu verhindern oder zu reduzieren, erklärte die Kommission. Untersuchungen hätten eine weit verbreitete Nichteinhaltung der Richtlinie in 133 spanischen Gemeinden ergeben.

Bereits im Dezember 2016 hatte die Kommission Spanien ein Aufforderungsschreiben und im Februar 2020 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Darin forderte sie Spanien auf, der Kommunalabwasserrichtlinie in vollem Umfang nachzukommen. Die von Spanien erzielten Fortschritte seien zwar begrüßenswert, aber es müsse sichergestellt werden, dass die Gemeinden mit Kanalisationssystemen ausgestattet sind, betonte die Kommission. In Fällen, in denen die Nutzung individueller oder anderer geeigneter Anlagen gerechtfertigt ist, müsse zudem gewährleistet werden, dass das gleiche Umweltschutzniveau erreicht wird....

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