Hochwasserschutz: Schweiz will Wasserbaugesetz überarbeiten und anpassen

Der Schweizer Bundesrat will das Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) überarbeiten und an neue Herausforderungen anpassen. Dazu gehören der Klimawandel und die wachsende Besiedlung der Schweiz. Das in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll im WBG verankert werden. Das teilte der Bundesrat mit, der am 10. März 2023 die so genannte Botschaft zur Teilrevision des WBG verabschiedet hat.

Demnach stammt das WBG aus dem Jahr 1991 und genügt den seither gewonnenen Erkenntnissen und Entwicklungen nicht mehr. Da mit dem Klimawandel und der wachsenden Besiedlung die Risiken steigen, wandelte sich der Fokus von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement. Dabei werden die Hochwasserrisiken mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Maßnahmen begrenzt. Das integrale Risikomanagement soll nun auf Gesetzesebene verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz langfristig zu erhalten. Der Wasserbau sowie die Naturgefahren sind den Angaben zufolge auf Bundesebene in verschiedenen Gesetzen geregelt. Damit sie auf dem gleichen Stand sind, schlägt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz vor.

Die Hochwasserrisiken seien groß und werden mit der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und mit dem Klimawandel weiter ansteigen. Nebst einer umfassenden Beurteilung der Risikosituation brauche es Schutzbauten, die Pflege des Schutzwaldes sowie raumplanerische und organisatorische Maßnahmen wie Notfallplanungen. Die Kantone müssen nun durch die Rechtsanpassung neue Grundlagen erstellen wie Risikoübersichten, die zu geringen finanziellen und personellen Mehrkosten führen. Der Bund trage diese jedoch durch Subventionen mit. Zudem beteilige sich der Bund neben der Instandsetzung von Schutzbauten jetzt auch an regelmäßigen Unterhaltsarbeiten, die bisher alleine die Kantone finanzierten.

Dank der optimalen Kombination von Maßnahmen im Rahmen des integralen Risikomanagements könnten teilweise teure Schutzbauten vermieden oder reduziert werden. Die Aufwendungen für Schutzbauten würden somit beim Bund und den Kantonen geringer. Weil jedoch die Risiken trotz Schutzbemühungen ansteigen, dürften sich diese Einsparungen mit der Zeit verringern. Die Revision des WBG schaffe die Voraussetzung, um trotz Risikoanstieg das heutige Schutzniveau mittelfristig mit den heutigen Mitteln zu halten.

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