Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande, Österreich und Slowenien eingeleitet, weil die Länder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht einhalten. Das teilte die Kommission Ende Juli mit. In den Niederlanden könnten Genehmigungen für die Entnahme von Wasser oder für Einleitungen in Gewässer auf unbegrenzte Dauer erteilt werden, ohne dass eine regelmäßige Überprüfung erforderlich ist. Wenn Genehmigungen nach allgemeinen Vorschriften erteilt werden, finde darüber hinaus keine regelmäßige Überprüfung statt.
In Österreich wird vor der Verlängerung oder Erteilung einer neuen Genehmigung, die 25 Jahre bei Entnahmen für Bewässerungszwecke und bis zu 90 Jahre für andere Zwecke gelten kann, eine Bewertung durchgeführt. Dieser Zeitraum ist der Kommission zufolge zu lang, um den Anforderungen an eine regelmäßige Überprüfung gerecht zu werden, und entspricht somit nicht den Zielen der Richtlinie. Im slowenischen Recht seien keine klaren Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Genehmigungen oder Konzessionen für die Wasserentnahme, vorherige Genehmigungen für Einleitungen aus Punktquellen und keine allgemeinen Vorschriften für Einleitungen aus diffusen Quellen festgelegt.
Die Kommission hat daher nach eigenen Angaben Aufforderungsschreiben an die Niederlande, Österreich und Slowenien gerichtet, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission festgestellten Mängel beheben müssen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten.
Frankreich hält Nitratkonzentration im Trinkwasser nicht ein
Zudem verklagt die Europäische Kommission Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), weil das Land die in der Trinkwasserrichtlinie festgelegte maximale Nitratkonzentration im Trinkwasser nicht einhält. In Frankreich lag die Nitratkonzentration im Trinkwasser, mit dem ein Teil der Bevölkerung versorgt wird, lange Zeit über dem Maximalwert, so die Kommission. Dies betreffe 107 Wasserversorgungsgebiete in den sieben Regionen Bourgogne-Franche-Comté, Centre-Val de Loire, Grand Est, Hauts-de-France, Île-de-France, Occitanie und Pays de la Loire.
Die Kommission hatte Frankreich nach eigenen Angaben im Oktober 2020 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Auf dieses Schreiben folgte im Februar 2023 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden zur vollständigen Behebung der Missstände unzureichend waren, und verklagt Frankreich daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Unzureichende Maßnahmen gegen Verunreinigung durch Nitrat in Belgien
Wie die Kommission des Weiteren mitteilte, verklagt sie Belgien wegen unzureichender Maßnahmen gegen Verunreinigung durch Nitrat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Das Land habe keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Nitratbelastung in der Flämischen Region gemäß der Nitratrichtlinie ergriffen.
In den letzten Jahren habe sich die Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern in der flämischen Region erheblich verschlimmert, sodass diese zu den am stärksten verschmutzten Gewässern in der Europäischen Union gehörten. Aus Berichten der flämischen Behörden gehe eindeutig hervor, dass die aufeinanderfolgenden flämischen Nitrat-Aktionsprogramme nicht zu Ergebnissen geführt haben und dass die Verschmutzung auch weiterhin übermäßig hoch ist, was eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstelle.
Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf
Im Februar 2023 hatte die Kommission nach eigenen Angaben ein Aufforderungsschreiben an Belgien gerichtet und die flämischen Behörden aufgefordert, dringend Maßnahmen gegen die Nitratbelastung zu ergreifen. Auf dieses Schreiben folgte im September 2023 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Fast fünf Jahre nachdem die belgischen Behörden erstmals anerkannt hatten, dass dringender Handlungsbedarf besteht, habe die flämische Region die erforderlichen Maßnahmen noch immer nicht ergriffen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen der belgischen Behörden unzureichend waren, und verklagt Belgien folglich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.




