Mängel bei WRRL-Umsetzung: EU Kommission verklagt Irland

Die EU Kommission hat beschlossen, Irland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat. Trotz einiger Fortschritte und der Annahme neuer Rechtsvorschriften im Juni und im Dezember 2022 hätten die irischen Behörden die Mängel über 20 Jahre seit Inkrafttreten dieser Richtlinie noch nicht vollständig behoben, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Das Umsetzungsgesetz Irlands müsse noch angemessene Kontrollen in folgenden Bereichen vorsehen: Wasserentnahmen, Aufstauungen sowie Aktivitäten, die hydromorphologische Veränderungen verursachen, wie beispielsweise Dämme, Wehre und andere Eingriffe in den natürlichen Wasserfluss.

Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie bildet den Rahmen für eine integrierte Wasserbewirtschaftung in den Flusseinzugsgebieten der gesamten Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper (Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer) zu schützen und wiederherzustellen, um bis spätestens 2027 einen „guten Zustand“ zu erreichen.

Irland habe am 20. Dezember 2022 ein neues Wasserumweltgesetz (Entnahmen und damit verbundene Aufstauungen) verabschiedet, das der Kommission noch nicht notifiziert wurde und einen neuen Rechtsrahmen zur Regulierung von Wasserentnahmen schaffe, dessen Einzelheiten im Anschluss durch Durchführungsverordnungen ergänzt werden müssen. Es bleibe unklar, wie lange es dauern wird, bis die vollständige Einhaltung erreicht ist.

Kommission übermittelte Irland bereits 2007 ein Aufforderungsschreiben

Laut der Wasserrahmenrichtlinie müssen alle Binnen- und Küstengewässer bis spätestens 2027 zumindest einen guten Zustand erreicht haben, die Mitgliedstaaten müssen Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete und Maßnahmenprogramme erstellen. Bereits 2007 übermittelte die Kommission Irland ein Aufforderungsschreiben, auf das 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgte, berichtet die Kommission weiter....

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