Die Europäische Kommission hat Belgien und die Tschechische Republik aufgefordert, die EU-Bestimmungen über die Umwelthaftung korrekt in nationales Recht umzusetzen. Die Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG) liefere einen Rechtsrahmen für die Umwelthaftung nach dem Verursacherprinzip mit dem Ziel, ...
Kommission sieht Defizite in Belgien und Tschechien
Umwelthaftung
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