UVEK zu Wasserkraftwerk Rheinau: Verfahren zur Restwassersanierung wird nicht fortgeführt

Sicherung angemessener Mengen im Rahmen der Konzessionserneuerung

In der Schweiz schreibt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das bereits seit 2003 laufende Verfahren zur Restwassersanierung beim Wasserkraftwerk Rheinau ab. Die Sicherung angemessener Restwassermengen soll nun im Rahmen der anstehenden Konzessionserneuerung umgesetzt werden.

Wie das UVEK berichtet, wurde das Grenzwasserkraftwerk Rheinau bereits im Jahr 1956 mit einer Konzession für 80 Jahre in Betrieb genommen. Das Nutzwasser für die Stromproduktion wird durch einen Unterwasserstollen abgeleitet. Dadurch gibt es um die Halbinsel Au eine rund 4,5 km lange Restwasserstrecke, in die gemäß der Konzession eine minimale Dotierwassermenge von fünf Kubikmetern Wasser pro Sekunde (m³/s) abgegeben wird. Durch die verminderte Wasserführung ist die Restwasserstrecke bei Rheinau besonders stark von ökologischen Problemen betroffen. Diese sollten im Rahmen der laufenden Konzession mit dem 2003 eingeleiteten Verfahren zur Restwassersanierung (Art. 80 ff. des Gewässerschutzgesetzes) angegangen werden. Erfahren Sie mehr.......

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