Der Schweizer Bundesrat hat eine weitere Maßnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit beschlossen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Dafür können sie die Restwasserabgabe temporär reduzieren. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten, heißt es in einer Mitteilung. Mit der Maßnahme könne die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden....
Wasserkraft: Schweizer Bundesrat beschließt befristete Erhöhung der Stromproduktion
Verordnung soll sieben Monate gelten
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