Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung: Grüne rufen Bundesverfassungsgericht an

Organklage mit Eilverfahren / Beteiligung des Bundestags missachtet

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geht juristisch gegen die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung vor. Die Fraktion hat eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht samt Eilverfahren angestrengt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) habe die Verordnung ohne die erforderliche Beteiligung des Bundestags ersatzlos aufgehoben, geben die Grünen zur Begründung an.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, habe Rainer bereits vor Aufhebung der Verordnung darauf hingewiesen, dass das geplante Vorgehen rechtswidrig sei, teilte die Fraktion mit. Zum einen bestehe im Düngegesetz eine Pflicht zum Erlass der Verordnung. Zum anderen sei die Verordnung – und auch eine Aufhebungsverordnung – dem Bundestag vorher zuzuleiten, damit dieser entscheiden könne, ob er die Änderungen annehmen, ablehnen oder modifizieren möchte. Beide Regelungen übergehe der Minister mit der Abschaffung im Alleingang, kritisieren die Grünen.

Wie berichtet, hat das Bundeskabinett Ende Juni die Aufhebung der Verordnung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Damit setzt die schwarz-rote Regierungskoalition eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Rainer begründete die Abschaffung in erster Linie mit dem Bürokratieabbau. „Bislang waren Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen“, erklärte der Minister. Das sei „hochbürokratisch“ und werde von der EU so nicht einmal gefordert. „Also weg damit.“ Die Höfe würden von jährlich 18 Mio. Euro Bürokratieballast befreit.

Mehr über die Organklage der Grünen erfahren Sie hier...

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