Die Kernbereiche des öffentlichen Handelns wie die Abwasser- und die Abfallentsorgung werden auch in Zukunft nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Diese Feststellung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache: 17/14516) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag getroffen. Der Kernbereich des ...
„Abwasserentsorgung bleibt frei von Umsatzsteuer“
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