Die Kernbereiche des öffentlichen Handelns wie die Abwasser- und die Abfallentsorgung werden auch in Zukunft nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Diese Feststellung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache: 17/14516) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag getroffen. Der Kernbereich des ...
„Abwasserentsorgung bleibt frei von Umsatzsteuer“
Ähnliche Artikel
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.