Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes soll Nitratbelastung der Gewässer reduzieren

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Die Nitratbelastung der Gewässer reduzieren soll - neben der Düngeverordnung - auch ein Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), den die Bundesregierung gestern beschlossen hat.

Für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, wird in einem Bereich von fünf Metern an den Ufern eine verpflichtende Begrünung vorgeschrieben. Das soll verhindern, dass Düngemittel in die Gewässer geschwemmt werden, teilte das BMU gestern mit. Die begrünten Flächen könnten anderweitig genutzt werden, etwa als Weideflächen.

Der von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegte Gesetzentwurf (EUWID 9.2020) dient zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der am 3. April parallel zur Düngeverordnung darüber entscheiden soll.

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