Eine Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich Ende Mai mit der nationalen Umsetzung der durch die EU beschlossenen Änderungen im Basisrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und dem Bürokratieabbau befasst - über die von den unionsgeführten Ländern vorgeschlagene Abschaffung der Stoffstrombilanz im Düngerecht konnte allerdings kein Konsens erzielt werden. Das teilte das Landwirtschaftsministerium Thüringen, das in diesem Jahr den Vorsitz der AMK innehat, mit.
Die zukünftige Monitoring-Verordnung und die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) führten zu umfassenden Vorgaben und Verpflichtungen für die Landwirte; das Düngerecht sei bereits weit ausdifferenziert, hieß es in den Vorschlägen der unionsgeführten Länder. Im vergangenen Jahr war bereits im Bundesrat eine Initiative, die Verordnung abzuschaffen, gescheitert. Nach der Stoffstrombilanzverordnung müssen landwirtschaftliche Betriebe seit 2018 die zugeführten und abgegebenen Mengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten.
Susanna Karawanskij, Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende, betonte: „Wir setzen den eingeschlagenen Weg der Frühjahrs-AMK zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft konsequent fort. Dazu gehören auch die beschlossenen Änderungen des EU-GAP-Basisrechts, die wichtige Entlastungen und Vereinfachungen für den Berufsstand und die Verwaltungen mit sich bringen und in nationales Recht umgesetzt werden“.
Stilllegungspflicht von Agrarflächen wird abgeschafft
Die bislang vorgegebene Stilllegungspflicht von Agrarflächen werde abgeschafft und so Planungssicherheit für Agrarbetriebe hergestellt. Kleinbäuerliche Betriebe bis zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche würden von Kontrollen und Sanktionen befreit. „Starre GAP-Regeln, die sogenannte GLÖZ-Standards, werden gelockert und Länder erhalten die Möglichkeit, vorübergehende Ausnahmen aufgrund von Witterungsbedingungen zuzulassen“, erklärte die Ministerin.
Beim Bürokratieabbau auf nationaler Ebene seien weitere konkrete Schritte besprochen worden: Im Pflanzenschutzrecht sollten Ausnahmeregelungen vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei Biogasanlagen wird ein Verzicht auf Nachhaltigkeitsnachweise angestrebt. Um beim Bürokratieabbau weiter schnell voranzukommen, haben die Länder den Angaben zufolge den Bund aufgefordert, eine übergeordnete Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten und den eingeschlagenen Weg weiter stringent weiter zu verfolgen.




