agw: Schlechterstellung von Klärgas im StromStG-E in keiner Weise gerechtfertigt

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (agw) sieht die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehr kritisch. Diese sei sachlich nicht gerechtfertigt und führe zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung, heißt es in der Stellungnahme zum Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (StromStG-E). Hier bestehe dringend Anpassungsbedarf.

Die agw fordert, die bis zum 31.12.2023 existierende Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKW vollständig wiederherzustellen. Sollte dies aus europarechtlichen Gründen nicht möglich sein, sei alternativ eine Ergänzung des vorliegenden StromStG-E notwendig.

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