Anhörung im Bundestag: WHG-Änderung zu Hangflächen wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz

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Durchaus gegensätzlich haben Experten gestern in einer Anhörung im Bundestags-Umweltausschuss die geplanten gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Abschwemmung von Düngemitteln bewertet. Der BDEW hat die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Hinblick auf die Düngung von Hangflächen als einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer hervorgehoben.

Mit der Änderung soll auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer grenzen und die eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, eine verpflichtende Begrünung in einem Bereich von fünf Metern an den Ufern vorgeschrieben werden. 

So könne verhindert werden, dass Düngemittel während der Ausbringung in Gewässer gelangen oder nachträglich dorthin abgeschwemmt werden, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gestern anlässlich einer von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 19/18469, EUWID 18.2020) im Umweltausschuss mit. Neben der erforderlichen Reduzierung der Düngemengen sei dies ein wichtiger Schritt, um die Nitrateinträge im Grundwasser zu verringern.

Kommunale Spitzenverbände äußern Zweifel an Praktikabilität

Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußerte dagegen Zweifel an der Praktikabilität bei der Ermittlung der Hangneigung, wie der Bundestag berichtete. Es sei stark zu befürchten, dass der in dem Gesetzentwurf gewählte Ansatz mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden sein werde, der regelmäßig die unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise treffen dürfte. Für die Umsetzung der Regelung müssten die zuständigen Behörden alle landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern zunächst auf ihre Neigung hin überprüfen, um die betroffenen Flächen überhaupt zu ermitteln.

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