Ein Anspruch auf Wasserbelieferung im Rahmen der gemeindlichen Daseinsvorsorge besteht nicht für Grundstücke in einer Nachbargemeinde. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Aktenzeichen: 4 CE 19.1436 vom 13.08.2019), mit dem es die ...
Anspruch auf Wasserbelieferung besteht nicht für Grundstücke einer Nachbargemeinde
VGH bestätigt: Besonderes Benutzungsverhältnis bedarf der Schriftform
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