
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die notwendigen Schritte für eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes an den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen in den vergangenen Monaten einzuleiten. Das geht aus einem Entschließungsantrag des Freistaates Bayern hervor, der in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats vorgestellt worden ist. Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum findet der Länderkammer zufolge in einer späteren Plenarsitzung statt.
Die Schadensschätzungen seien so hoch, dass der Bund hier - wie es gängige Staatspraxis sei - einspringen müsse, heißt es in dem Antrag. Für die Finanzierung könne die Zweckbestimmung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden.
Saarland und Schleswig-Holstein: Bundeshilfen auch bei regionalen Großschadensereignissen
Auch das Saarland und Schleswig-Holstein haben im Plenum des Bundesrates einen Entschließungsantrag zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden, vorgestellt. Mit der Entschließung solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, die Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter auszuweiten. Bundeshilfen an die Länder sollten künftig nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, beispielsweise durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds.
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Der Bundesrat solle zudem seine Forderung nach der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen. Hierzu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024 auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst.
Der Antrag des Saarlandes und Schleswig-Holsteins wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum findet auch hier nach Abschluss der Ausschussberatungen in einer späteren Plenarsitzung statt.



