Antwort auf Grünen-Anfrage: Bundesregierung strebt differenzierten Umgang mit PFAS an

Nationale Regelung im Vorgriff auf eine EU-Regelung nicht geplant

In der Debatte um eine Beschränkung oder ein Verbot der poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) weist die Bundesregierung auf den angesichts der zunehmenden PFAS-Belastung der Umwelt bestehenden Handlungsbedarf hin. In ihrer Antwort (Drs. 21/1336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 21/1120) heißt es, dass weitere PFAS-Emissionen „deutlich reduziert“ werden müssten. Allerdings strebe sie einen „differenzierten Umgang“ mit den Ewigkeitschemikalien an und kein „Totalverbot“.

Zur genauen Ausgestaltung einer Beschränkung von PFAS werde sich die Bundesregierung detailliert äußern, sobald die fachliche Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgeschlossen sei und ein konkreter Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission vorliege, über den mit den EU-Mitgliedstaaten verhandelt werde, heißt es weiter in der Antwort. Aufgrund der oftmals grenzüberschreitenden PFAS-Belastung sowie des EU-Binnenmarktes und des freien Waren- und Personenverkehrs unterstützt die Bundesregierung demnach eine gesamteuropäische Regelung. Eine nationale Regelung im Vorgriff auf eine EU-Regelung sei nicht geplant.

Bezüglich der Umweltbelastung durch PFAS erklärt die Bundesregierung, dass eine umfassende Aussage zum Eintrag in die deutschen Oberflächengewässer derzeit nicht möglich sei. Hier geht es weiter..........

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