AöW für Konzept zur langfristigen Sicherstellung der Liefersicherheit

„Wasserwirtschaft benötigt Zusammenarbeit in der gesamten Prozesskette“

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat sich dafür ausgesprochen, ein Konzept zur langfristigen Sicherstellung der Liefersicherheit für die gesamte öffentliche Wasserwirtschaft zu schaffen. Die öffentliche Wasserwirtschaft benötige insgesamt zuverlässige Partner und Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Prozesskette, teilte die AöW im Vorfeld des Weltwassertages am 22. März mit. Es gelte nun, auch aufgrund der Erfahrungen bei Lieferengpässen wie bei Fällmitteln ein solches Konzept zu schaffen.

Gerade in den Krisenzeiten habe die öffentliche Wasserwirtschaft gezeigt, dass sie als Kritische Infrastruktur leistungsfähig und günstig sei und rund um die Uhr funktioniere. Es müsse zukünftig auch darum gehen, die Verantwortung weiterer Akteure in die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen einzubeziehen. So müsse sowohl für den Gewässerschutz als auch für die Entgeltentlastung der Bürgerinnen und Bürger die erweiterte Herstellerverantwortung geschaffen werden, damit die Wasserwirtschaft die Kosten für Maßnahmen, die sie ergreifen muss, tragen kann, fordert die AöW. Die Bemühungen der Bundesregierung auf der Europäischen Ebene dazu seien ausdrücklich zu begrüßen.

Die Auswirkungen des Klimawandels zeigten sich vor allem auch beim Thema Wasser, erklärte AöW-Präsident Lothar Scheuer. Hierzu richte der diesjährige UN-Bericht zum Weltwassertag den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen.

Für Deutschland hat sich dafür nach Auffassung der AöW die Interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen und öffentlichen Strukturen sehr gut bewährt. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen müsse die Bundesregierung, wie auch in der aktuellen Nationalen Wasserstrategie angekündigt, nun die Interkommunale Zusammenarbeit in der öffentlichen Wasserwirtschaft noch stärker ermöglichen.

Verbesserter Rechtsrahmen, um finanzielle und bürokratische Belastungen zu beseitigen

Es gelte, finanzielle und bürokratische Belastungen durch einen verbesserten Rechtsrahmen zu beseitigen, denn zwischen öffentlichen Einrichtungen und/oder Kommunen würden die Kooperationsmöglichkeiten durch den neuen § 2b UStG – dessen Anwendung aktuell um weitere zwei Jahre verschoben wurde – weiter eingeschränkt. Ein geeigneter Rechtsrahmen müsse die Zusammenarbeit finanziell stärken und auf die zukünftigen Herausforderungen zugeschnittene, optimale Organisationsformen der Interkommunalen Zusammenarbeit ermöglichen. Die AöW begrüßt ausdrücklich, dass dies in der Nationalen Wasserstrategie kurzfristig angegangen werden soll.       

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