AöW: Klimaanpassungsgesetz sollte eng mit Wasserstrategie verknüpft werden

DWA: Regelungen dürfen nicht nur symbolhaften Charakter haben

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sollte eine enge inhaltliche Verknüpfung zur nationalen Wasserstrategie herstellen. Das fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) in ihrer aktuell vorgelegten Position zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes des Bundesumweltministeriums (BMUV). Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) fordert in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf insbesondere, im Klimaanpassungsgesetz den nötigen Entwicklungsraum für Fließgewässer zu verankern.

Die öffentliche Wasserwirtschaft müsse bei der Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen frühzeitig eingebunden werden - es gelte, auch das vorhandene Know-how der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft zu nutzen, heißt es in der Stellungnahme der AöW.

Verschlechterungsverbot
konkretisieren

Nach Auffassung der AöW muss das in dem Entwurf enthaltene „Verschlechterungsverbot“ im Hinblick auf den Umfang und auf Zielkonflikte konkretisiert werden, da ein allgemeines „Verschlechterungsverbot“ ohne Eckpunkte zur Orientierung die Gefahr vielfältiger, langandauernder Rechtsverfahren beinhalte. In § 8 des Entwurfs heißt es, dass die Träger öffentlicher Aufgaben durch ihre Planungen und Entscheidungen die Vulnerabilität von Grundstücken und Bauwerken sowie der betroffenen Gebiete insgesamt gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels nur insoweit erhöhen dürfen, als dies unvermeidlich ist.

Sensibilisierung im Hinblick
auf Starkregen stärker fördern

Zur Verbesserung der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger vor Starkregen und Hochwasser müssten Sensibilisierungsmaßnahmen stärker gefördert werden, heißt es in der AöW-Position weiter. Auch hierzu enthalte der Referentenentwurf keinerlei Aussagen, obwohl diese auch durch die Bundesebene geregelt werden könnten, kritisiert die Allianz. Dem Entwurf zufolge bestimmen die Länder bestimmen die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte, die möglichst  einen auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts beinhalten sollten. Dieser Katalog sollte auch Maßnahmen enthalten, mit denen Vorsorge insbesondere in extremen Hitzelagen, bei extremer Dürre und bei Starkregen getroffen werden kann, sowie solche, die die Eigenvorsorge der Bürger erhöhen, heißt es in dem Entwurf.

Gemeinschaftsaufgabe zur
Finanzierung einrichten

Die AöW hält des Weiteren eine verlässliche und langfristige Finanzierung durch die Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen für erforderlich, durch die Bund und Länder den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen könnten. Zur Klimaanpassung sollten auch die Möglichkeiten der Interkommunalen Zusammenarbeit sowie weiterer Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung ausgeschöpft und gestärkt werden. Die rechtlichen, strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen sollten geprüft und zumindest für die vorsorgende Klimaanpassung angepasst werden. Hierzu enthalte der Referentenentwurf keinerlei Aussagen, kritisiert die AöW.

„Bürokratie vermeiden und
Handlungsmöglichkeiten schaffen“

Die DWA mahnt in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf an, dass die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben zur Klimaanpassung nicht nur symbolhaften Charakter mit nur geringer praktischer Bedeutung und Verbindlichkeit haben dürfen. Es gelte, Bürokratie zu vermeiden und Handlungsmöglichkeiten schaffen, erklärte DWA-Präsident Uli Paetzel.

Referentenentwurf betont Bedeutung des Prinzips „Schwammstadt“

Die DWA begrüßt es, dass das Klimaanpassungsgesetz die zentrale Rolle der Wasserwirtschaft mit seinen Regelungen aufgreift. In dem Entwurf heißt es, dass die Versiegelung von Böden auf ein Minimum zu begrenzen ist, um aus Gründen der Klimaanpassung Versickerungs- und Verdunstungsflächen für einen naturnahen Wasserhaushalt im Rahmen einer wassersensiblen Entwicklung, insbesondere in urbanen Räumen, zu erhalten. Bereits versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, sind in ihrer Leistungsfähigkeit so weit wie möglich und zumutbar wiederherzustellen und zu entsiegeln. Dies diene auch dem Konzept der „Schwammstadt“ bzw. der wassersensiblen Stadtentwicklung, bei dem es darum gehe, Regenwasser lokal aufzunehmen und zu speichern, anstatt es zu kanalisieren und abzuleiten, heißt es in dem Referentenentwurf.

Dazu gibt die DWA zu bedenken, dass eine Vielzahl von flächenversiegelnden Maßnahmen entweder zur Erreichung derselben klimaschutzpolitischen Zwecke – etwa bei Windkraftanlagen, PV-Anlagen, Bahnbauvorhaben etc. - und aus anderen umwelt- und wie etwa für Ver- und Entsorgungsanlagen zwingend erforderlich sind. Das Minimierungsgebot dürfe solche Vorhaben, für die gegebenenfalls Privilegierungen vorzusehen seien, nicht pauschal verhindern.

Entwicklungsraum für Fließgewässer im Klimaanpassungsgesetz verankern

Des Weiteren fordert die DWA in ihrer Stellungnahme, im Klimaanpassungsgesetz den nötigen Entwicklungsraum für Fließgewässer zu verankern. Insbesondere im urbanen Raum müsse ein naturnaher Abfluss erhalten oder wiederhergestellt werden. Die Versiegelung von Böden sei auf ein Minimum zu begrenzen. Notwendige Entwicklungskorridore für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und Versickerungsflächen seien planerisch zu sichern. Natürliche Fließgewässer haben im urbanen Raum eine besondere Bedeutung u.a. als Kaltluftschneise und für die Abführung von Oberflächenabflüssen bei Starkregen, führt die DWA aus. Deshalb müssten Flussrenaturierungen und -offenlegungen eine entsprechende Berücksichtigung finden.                                   

BMUV will verbindlichen Rahmen für Klimaanpassungsstrategie schaffen

Dem Bundesumweltministerium zufolge soll der Referentenentwurf einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern schaffen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, dass Einzelmaßnahmen innerhalb der verschiedenen Handlungsfelder koordinierter vorangetrieben werden.

Um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen, sieht der Referentenentwurf vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegt und umsetzt. Die Strategie soll alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Sie soll unter anderem messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten. Es ist vorgesehen, dass die Ziele durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene zu unterlegen sind. Es sollen ebenfalls Empfehlungen für Maßnahmen der Länder aufgenommen werden. Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels soll verbindlich eingeführt werden. Drohen die Ziele verfehlt zu werden, soll das zuständige Ministerium spätestens innerhalb eines Jahres nach Feststellung der drohenden Zielverfehlung ergänzende Maßnahmen vorlegen, heißt es in dem Entwurf.              

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