Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat erneut ihre Bedenken gegenüber dem Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada deutlich gemacht. Trotz Erklärung der Verhandler und Forderungen des EU-Parlaments sei ein ausdrücklicher Ausschluss der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht im Abkommen enthalten, schreibt die AöW in einem aktuellen Positionspapier. Damit stelle sich die Frage, ob die Strukturen der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand erneut einer Liberalisierung und Privatisierung ausgesetzt werden. Dies könne „durch die Hintertür“ erfolgen, weil Entscheidungsträger nur für oder gegen das gesamte Abkommen stimmen könnten und Änderungen somit nicht mehr möglich seien.
Mit ihrem Positionspapier will die AöW ihre Argumente in die Diskussion um das CETA-Abkommen einbringen. So fordert der Verband, die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand abzusichern, eine Positivliste für die Daseinsvorsorge zu schaffen und das Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Verbraucherschutz zu bewahren. Zudem solle es keine Liberalisierung und Kommerzialisierung und keine Preisgabe der Souveränität der EU-Mitgliedstaaten über Regelungen zum Investorenschutz geben. Darüber hinaus befürchtet die AöW über Regulatorische Kooperation einen Eingriff in die demokratischen Rechte der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten.
Die AöW hat den englischen CETA-Text nach eigenen Angaben analysiert. So sei die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand dadurch gefährdet, dass private Unternehmen durch das Abkommen erweiterten Marktzugang als bisher oder einen besseren Rechtsrahmen für ihre Tätigkeiten in der Wasserwirtschaft erhalten. Besonders kritisch sei die Geltung eines Handelsabkommens für die kommunale Selbstverwaltung zu werten, da diese durch das Grundgesetz geschützt sei und auf EU-Ebene besonders geachtet sei. Mit CETA könnten diese Garantien der Selbstverwaltung ausgehebelt werden. Nach Auffassung der AöW hat das Abkommen eine übergeordnete rechtliche Wirksamkeit.