Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (AGW) hat sich dafür ausgesprochen, die bisherigen Regeln für die Gewässerrandstreifen im nordrhein-westfälischen Wassergesetz beizubehalten. Die nach dem vorliegenden Entwurf mögliche Reduzierung der Breite des Gewässerrandstreifens von 10 Meter auf 5 ...
AGW fordert Beibehaltung des 10-Meter-Gewässerrandstreifens in NRW
Arbeitsgemeinschaft nimmt Stellung zum Entwurf des Wassergesetzes
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