Aufbau teilzerstörter Gebäude an anderer Stelle auch förderfähig

Flut im Ahrtal

|
|

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich erfolgreich bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass auch bei nur teilzerstörten Gebäuden im Überschwemmungsgebiet unter bestimmten Bedingungen ein Ersatzvorhaben an anderer Stelle förderfähig ist. „Beim Wiederaufbau im Ahrtal steht der Schutz der Bevölkerung an erster ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -