Aus den Kommunen: Ortenaukreis verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Der Ortenaukreis hat die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten. Grund hierfür sei, dass sich die Fließgewässer mehrheitlich Niedrigwasser führen, teilte das Landratsamt in Offenburg mit. Landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten dürften daher nicht mit Wasser aus Bächen und Flüssen beregnet werden. Verstöße könnten Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Die Untere Wasserbehörde des Ortenaukreises weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben seien strikt einzuhalten. „Aufgrund der geringen Regenfälle sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen“, begründete Jürgen Mair, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, den Schritt. Einzelne Regenschauer der letzten Tage seien lokal insbesondere bei Gewittern zwar ergiebig gewesen, hätten aber nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen können. Auch die Wassertemperaturen würden in den nächsten Wochen steigen. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme ab sofort untersagt, so das Landratsamt.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -