Ausbau der Oberflächenentwässerung erfüllt Tatbestand der Verbesserung

Regenwasser wird schneller als bisher abgeleitet

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Der Ausbau der oberirdischen Oberflächenentwässerungseinrichtung einer Straße erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Verbesserung. Das geht aus einem im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az.: 13 L 2580/15 vom 1.6.2016) hervor. Mit dem Beschluss hat das Gericht die aufschiebende ...

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