Ein Ausschluss bestimmter Gebiete von der Abwasserbeseitigungspflicht kommt nur ausnahmsweise unter strengen Voraussetzungen in Frage. Das ist beispielsweise bei Grundstücken außerhalb bebauter Ortsteile, insbesondere Streusiedlungen, sowie ähnlich dünn besiedelten oder abgelegenen Gebieten der Fall, heißt es in ...
Ausschluss von Abwasserbeseitigungspflicht unterliegt strengen Voraussetzungen
OVG Thüringen: Kleinkläranlagen keine gleichwertige Dauerlösung
Ähnliche Artikel
© 2018 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.