Ausschluss von Abwasserbeseitigungspflicht unterliegt strengen Voraussetzungen

OVG Thüringen: Kleinkläranlagen keine gleichwertige Dauerlösung

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Ein Ausschluss bestimmter Gebiete von der Abwasserbeseitigungspflicht kommt nur ausnahmsweise unter strengen Voraussetzungen in Frage. Das ist beispielsweise bei Grundstücken außerhalb bebauter Ortsteile, insbesondere Streusiedlungen, sowie ähnlich dünn besiedelten oder abgelegenen Gebieten der Fall, heißt es in ...

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