Die Trinkwasserversorgung (TWV) Würzburg GmbH hat eine Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets „Zeller Stollen“ beantragt. Wie aus einer Bekanntmachung der Stadt Würzburg hervorgeht, soll das erstmals im Jahr 1978 festgesetzte, bisher etwa acht km² große Wasserschutzgebiet auf eine Gesamtgröße von rund 66 km2 erweitert werden. Der größte Teil des Schutzgebiets werde im Freistaat Bayern, ein kleinerer Teil im Land Baden-Württemberg liegen.
Der Bayerische Teil soll sich künftig über Grundstücke in den folgenden Städten, Märkten, Gemeinden und gemeindefreien Gebieten erstrecken: Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Höchberg, Irtenberger Wald, Leinach, Uettingen, Waldbrunn, Waldbüttelbrunn, Zell a. Main, Würzburg (Stadt). Für den baden-württembergischen Teil im Bereich der Gemeinde Großrinderfeld, Gemarkung Gerchsheim, im Main-Tauber-Kreis des Bundeslandes Baden-Württemberg hat die TWV beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis ebenfalls die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets beantragt. Hierfür wird ein gesondertes Verfahren durchgeführt.
Im Schutzgebiet sollen künftig bestimmte Handlungen, die die Versorgung mit Trinkwasser aus den „Zeller Stollen“ beeinträchtigen können, verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden. Zu diesem Zweck wurde der Entwurf einer Schutzgebietsverordnung mit den zugehörigen Karten und Unterlagen (Planunterlagen) erstellt, die derzeit ausliegen.




