Baden-Württemberg: „Gewässerrandstreifen nicht generell unzumutbar“

„Bereits seit Jahren Anpassungen erforderlich“

|
|

Die Gewässerrandstreifen, die durch die Novellierung des Wassergesetzes eingeführt worden sind, greifen in Baden-Württemberg nur vergleichsweise gering in die Eigentums- und Nutzungsinteressen ein. Eine generelle unzumutbare Betroffenheit sei nicht erkennbar, schreibt das Ministerium für Ländlichen Raum in seiner ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -