Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm ab dem Jahr 2029 wird kurzfristig zu einer Erhöhung der kommunalen Abwassergebühr führen. Davon geht die bayerische Staatsregierung aus. Gleichwohl bleibe abzuwarten, welche Kosten bis dahin speziell durch die Phosphorrückgewinnung entstehen. Das schreibt das Münchner Umweltministerium in einer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage im Bayerischen Landtag (Drucksache 19/2106). Erst dann könnten zielgerichtete Maßnahmen zur Abfederung von Gebührensteigerungen geplant werden.
In Bayern gibt es laut Ministerium rund 2.250 kommunale Kläranlagen. Zudem seien im Freistaat derzeit drei Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen in Betrieb, von denen zwei sich in kommunaler Hand befänden. Eine weitere Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage stehe kurz vor der Inbetriebnahme. Durch die P-Rückgewinnung werde ein kritischer Rohstoff wieder in den Kreislauf zurückgeführt, betont das Ministerium. Angesichts der geopolitischen Lage und der Abhängigkeit von Importen sei das Ziel der Autarkie und Versorgungssicherheit, zum Beispiel bei Nahrungsmitteln, hervorzuheben.
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