„Bayerische Wasserkraft darf nicht unter die Räder kommen“

Staatsregierung will im Bundesrat Korrekturen am EEG-Entwurf einreichen

Die bayerische Staatsregierung wird nach einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag Korrekturvorschläge zur Förderung der Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Bundesrat einreichen. Wie es in dem Bericht aus der Kabinettssitzung heißt, darf nach Auffassung der Staatsregierung „die bayerische Wasserkraft nicht unter die Räder kommen“. Die Bayerischen Wasserkraftverbände haben die Bundesratsinitiative Bayerns zur Wasserkraft im EEG 2023 begrüßt.

Die Pläne der Bundesregierung für den Ökostrom-Ausbau bremsen Wasserkraftanlagen im Freistaat aus, heißt es in dem Kabinettsbeschluss. Besonders betroffen seien kleine Wasserkraftanlagen. Das bestätige eine aktuelle Analyse des Energieministeriums. Kleine Wasserkraftanlagen leisteten demnach einen erheblichen Beitrag zur bayerischen Stromproduktion. Die rund 4.000 Anlagen mit einer Leistung von jeweils unter 1.000 kW produzieren Jahr für Jahr rund eine TWh, mit dem rechnerisch rund 350.000 Haushalte versorgt werden könnten. Für einen wirkungsgleichen Ersatz (ganzjährige Versorgung) wäre beispielsweise der Neubau von 170 Windrädern mit Stromspeichern erforderlich.

Dennoch gestehe die Bundesregierung generell der Wasserkraft nicht den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ zu, obwohl dieser allen anderen erneuerbaren Energien zugebilligt wird, kritisiert das bayerische Kabinett. Dass die EEG-Förderung für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 500 kW gestrichen werden soll, stößt seitens der Staatsregierung auf Ablehnung. Damit würde einerseits der Neubau von Wasserkraftanlagen unter 500 kW nicht mehr über das EEG gefördert, und andererseits wären auch die bestehenden 3.900 Anlagen im Fall der Erhöhung ihres Leistungsvermögens von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Darüber hinaus würden Anlagenbetreiber unabhängig von der Anlagengröße mit unnötigen bürokratischen Pflichten überzogen. Bei Pflichtverletzungen drohe ein Entzug der EEG-Förderung.

Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB), kommentierte auch im Namen des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW), Bayern habe sich richtig und klar positioniert. Nun müssten in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden. „Wenn die Bundesregierung die Energiewende konsequent vorantreiben will und betont, wie wichtig jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien ist, dann sollte sie auch entsprechend handeln. Dazu gehört auch eine technologieneutrale Berücksichtigung aller erneuerbaren Energien“, sagte Steinmaßl.

Über 50 Prozent der kleinen Wasserkraftanlagen in der Bundesrepublik befinden sich den Verbänden zufolge in Bayern. Viele dieser Anlagen haben eine jahrhundertelange Tradition. Sie erzeugten stabil, planbar und klimafreundlich Strom, der grundlastfähig, netzstabilisierend und störungsresistent ist. „Mit der Wasserkraft verringern wir auch die Energieabhängigkeit von Russland und tragen zu einer stabilen und zuverlässigen Energieerzeugung bei, die auch im Notfall zur Verfügung steht“, so Steinmaßl....

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