BDE fordert mehr Transparenz und Wettbewerbsoffenheit bei Abwassergebühren

Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) für mehr Klarheit bei den Abwassergebührenkalkulationen ausgesprochen. „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist für unseren Verband Anlass genug, allen Verantwortlichen zu signalisieren, die Notwendigkeit korrekter Berechnungsgrundlagen bei Abwassergebühren ernst zu nehmen und Fehlkalkulationen in diesem Bereich künftig zu vermeiden,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth Ende Mai.

Die Wasserwirtschaft in Deutschland stehe wegen der herausragenden Bedeutung dieses Rohstoffs vor erheblichen Herausforderungen, sagte Kurth. Für bessere Reinigungsintensität, umfassende Phosphorrückgewinnung, effiziente Schadstofferkennung und notwendige Digitalisierung dieses im Wortsinne lebenswichtigen Rohstoffs müsse die Innovations- und Investitionsbereitschaft weiter gefördert werden. Kalkulatorische Fehlentwicklungen dürften nicht zu Überteuerung und zur Schaffung von Schattenhaushalten führen. Das Urteil aus Münster sei eine gute Gelegenheit, bestehende Kalkulationen auf den Prüfstand zu stellen.

Der Vorsitzende des BDE-Regionalverbandes West, Michael Wieczorek, sagte, das Urteil aus Münster bewerte einen Einzelfall, blicke aber auch über diesen hinaus. „Die privaten Unternehmen der Wasserwirtschaft sehen sich mit den kommunalen Betrieben in enger Partnerschaft, um die zukünftigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft transparent, gemeinsam und innovativ zu bewältigen.“  ...

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