BDEW fordert schnelle Zulassung von recyceltem Phosphor als Dünger

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, im Zuge der Neuordnung der Klärschlammverwertung recycelten Phosphor schnellstmöglich als Dünger zuzulassen. „Andernfalls würde die verpflichtende Phosphor-Rückgewinnung ad absurdum geführt“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser in Berlin. Das Plenum des Bundesrats sollte daher einem Entschließungsantrag des Umweltausschusses zustimmen, der eine beschleunigte Zulassung fordert. Heute befasst sich die Länderkammer abschließend mit der Novelle der Klärschlammverordnung.

Der Umweltausschuss des Bundesrats hat neben der beschleunigten Zulassung angeregt, auch Gefäßversuche im Gewächshaus nach standardisierten Vorgaben sowie vorläufige befristete Zulassungen zuzulassen. Zur Begründung wird angeführt, dass derzeit etwa 80 Prozent der importierten Phosphate als Düngemittel eingesetzt würden. Produkte aus innovativen Recyclingverfahren stünden langwierigen Untersuchungsreihen mit ungewissem Ausgang gegenüber. Vorgaben zur Standardisierung in vegetationsunabhängigen Testreihen würden reproduzierbare Ergebnisse sichern und einer Benachteiligung von sekundären Phosphaten am Markt entgegenwirken.

Der BDEW erklärte, die in der Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen für den Bau von Klärschlammverbrennungs- und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen seien praktikabel. „Sie schaffen die notwendige Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen“, so Weyand. Nachbesserungsbedarf gebe es jedoch bei der technologieoffenen Ausgestaltung der Phosphorrückgewinnung. So sollte die Klärschlammmitverbrennung im Hinblick auf die Anforderungen an die thermische Vorbehandlung konsequent gleichgestellt werden. Das betreffe insbesondere die Vorgabe eines sehr niedrigen Aschegehaltes für die bei der Klärschlammmitverbrennung eingesetzte Kohle. „Diese Vorgabe schränkt die bestehende Klärschlammmitverbrennung ein und ist für die Phosphorrückgewinnung nicht erforderlich“, kritisierte Weyand. Der BDEW plädiere daher für die ersatzlose Streichung dieser Regelung.

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