BDEW: Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie zeitnah einführen

Die im Entwurf der Kommunalabwasserrichtlinie enthaltene Herstellerverantwortung sollte zeitlich unbedingt vor der Einführung der vierten Reinigungsstufe umgesetzt werden – dafür hat sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ausgesprochen. Vor allem im Hinblick des Investitionsbedarfs der weiteren in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen sei eine zeitnahe Einführung der Herstellerverantwortung zwingend notwendig, erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Insbesondere für die Einführung der geplanten verpflichtenden Einführung der vierten Reinigungsstufe für bestimmte Kläranlagen sei es essenziell, dass die Hersteller die Kosten tragen und dies nicht auf die Allgemeinheit umgewälzt wird. Der Europäische Rat und das EU-Parlament sollten die Verhandlungen zur kommunalen Abwasserrichtlinie nun so schnell wie möglich voranbringen, um den Rechtsakt noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können, sagte Weyand.

Die kommunale Abwasserrichtlinie sei ein zentrales Instrument zum Schutz der Gewässerqualität in der EU, und es sei zu begrüßen, dass die EU-Kommission die Richtlinie nun weiterentwickeln und an die politischen Ziele des European Green Deals, die Klimaschutzziele, die Null-Schadstoff-Strategie und den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft anpassen möchte. Der im vergangenen Herbst vorgelegte Entwurf für die Überarbeitung der Richtlinie enthalte bereits viele richtige Ansätze.

Mit der geplanten rechtlichen Festschreibung der erweiterten Herstellerverantwortung würde das Verursacherprinzip rechtskräftig umgesetzt und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Gleichzeitig würden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden, so der BDEW.   

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