BDEW: Wasserkraft gegenüber anderen Erneuerbaren Energien nicht diskriminieren

„Klare Trennung zwischen Wasser- und Energierecht beibehalten“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich für eine gleichberechtigte Stellung der Wasserkraft gegenüber anderen Erneuerbaren Energie im EEG 2023 ausgesprochen. Die nach Auffassung des BDEW unangemessene Schlechterstellung der Wasserkraft in Artikel 10 des aktuellen Referentenentwurfs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müsse wieder ersatzlos gestrichen werden, fordert der Verband in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EEG-Novelle.

Wie der BDEW erläutert, wird im neuen § 2 EEG die besondere Bedeutung der Erneuerbaren Energien über das überragende öffentliche Interesse betont. Allerdings werde diese Regelung über Artikel 10 „Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes” für die Wasserkraft wieder ausgehebelt, indem dort steht, dass § 2 für Wasserkraft nicht gelte. Ein expliziter Ausschluss der Wasserkraft von dem „Vorrang für Erneuerbare Energien“ sei diskriminierend, heißt es in der Stellungnahme....

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