Die von der Rechtsprechung erreichten Konkretisierungen des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots sollten gesetzlich festgeschrieben und fortentwickelt werden. Diese Auffassung vertritt das Deutsche Maritime Zentrum, das sich dabei auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten beruft. Diese ...
„Begriff des Verschlechterungsverbots sollte rechtlich festgeschrieben werden“
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