Erdwärmesonden für die oberflächennahe Geothermie dürfen in Berlin künftig tiefer gebohrt werden als bisher – vorausgesetzt, die Wasserbehörde erteilt zuvor eine entsprechende Genehmigung. Die bisherige Tiefenbegrenzung von 100 Metern entfällt. Wie die Umweltverwaltung berichtet, fällt die Nutzung der oberflächennahen Geothermie bis 400 Meter seit der Änderung des Bundesberggesetzes nicht mehr unter das Bergrecht und gewinnt damit weiter an Bedeutung für die Wärmewende.
Aus Gründen des Grundwasserschutzes orientiere sich die zulässige maximale Bohrtiefe an der Oberkante des Rupeltons – der geologischen Barriere zwischen dem für die Trinkwasserversorgung genutzten Süßwasserstockwerk und den tieferliegenden salzhaltigen Schichten. Diese Barriere dürfe nicht beschädigt werden, um die Trinkwasserversorgung Berlins langfristig zu sichern.
Zur planerischen Unterstützung hat die Landesgeologie eine Karte zur Tiefenlage des Rupeltons und ergänzende Hinweise zum wasserrechtlichen Verfahren im Geoportal Berlin veröffentlicht. Zur Gewährleistung des Grundwasserschutzes können bei tieferen Bohrungen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein, etwa eine geologische Baubegleitung oder die Kontrolle der Verfüllung beim Einbau der Sonden. Solche Vorgaben werden gegebenenfalls Bestandteil der wasserbehördlichen Zulassung.




