Die Auflage zum Betrieb einer Regenwasser-Versickerungseinrichtung in einer Baugenehmigung spricht nicht dagegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Anschluss- und Benutzungszwang zum Tragen kommt. Die ursprünglich erteilte Auflage kann sich mit der betriebsfertigen Herstellung des öffentlichen Regenwasserkanals ...
Betrieb einer Regenwasser-Versickerung hebt Anschluss- und Benutzungszwang nicht auf
OVG NRW: Gemeinde hat weitreichendes Planungs-Ermessen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -