BGH: Eigentümer bekommt Entschädigung für allein ihm dienende Abwasserleitung

Öffentliche Leitungen dienen der Fortleitung von Abwasser nach GBBerG

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Zum öffentlichen Leitungsnetz gehörende Abwasserleitungen dienen der Fortleitung von Abwasser im Sinne des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG). Das gilt unabhängig davon, ob die Leitungen Durchleitungsfunktion haben oder nur das Grundstück entsorgen, in dem sie liegen, heißt es in einem aktuell ...

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