BGH: Hauseigentümer haften bei fehlender Rückstausicherung selbst für Wasserschäden

Bei Kanalarbeiten kann Wasserverband auf Rückstaueinrichtung vertrauen

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Hauseigentümer müssen für einen durch eine Verengung einer Abwasserleitung verursachten Rückstauschaden in ihrem Keller selbst aufkommen, wenn sie den Einbau einer verpflichtenden Rückstaueinrichtung unterlassen haben. Auf den Grund, weshalb es zu einem Rückstau im Leitungssystem gekommen ist, kommt es nicht an, ...

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