Hauseigentümer müssen für einen durch eine Verengung einer Abwasserleitung verursachten Rückstauschaden in ihrem Keller selbst aufkommen, wenn sie den Einbau einer verpflichtenden Rückstaueinrichtung unterlassen haben. Auf den Grund, weshalb es zu einem Rückstau im Leitungssystem gekommen ist, kommt es nicht an, ...
BGH: Hauseigentümer haften bei fehlender Rückstausicherung selbst für Wasserschäden
Bei Kanalarbeiten kann Wasserverband auf Rückstaueinrichtung vertrauen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels