Grundstückseigentümer muss nicht grundsätzlich für Unwetterschäden haften

Bundesgerichtshof grenzt Kontrollpflichten für Kanalbetreiber ein

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Wenn Verwurzelungen in der Kanalisation bei Starkregen für einen Rückstau und zu Überflutungen führen, muss ein Grundstückseigentümer nur unter besonderen Umständen für Schäden am Nachbargrundstück haften. So hat am vergangenen Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: III ZR 574/16 vom ...

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